SOZIALRECHT
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Das Sozialrecht unterliegt schon wegen seiner sozialpolitischen Bedeutung einem häufigen Wechsel, so dass es mitunter dem Betroffenen Schwierigkeiten bereitet, abzuschätzen, ob ihm ein Anspruch gegen den Staat zusteht.
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Im Bereich des Sozialrechts prüfe ich für Sie gerne Ihre Ansprüche auf
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Arbeitslosengeld
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Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
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Krankenkassenleistungen
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gesetzliche Rente
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Leistungen bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
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Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse
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Sozialhilfe
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Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
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Opferentschädigung,
um nur einige Beispiele zu nennen.
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Sie erhalten von mir auch Rat und Unterstützung bei der außergerichlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen der Sozialleistungsträger, zum Beispiel im Beitragsrecht oder bei Rückforderungsbescheiden.
Hierbei kommt Ihnen auch meine Erfahrung auf diesem existenziellen Rechtsgebiet zugute:
Schon seit meinem Studium befasse ich mich intensiv sowohl mit dem klassischen Sozialversicherungsrecht als auch mit den sonstigen Bereichen des Sozialrechts und habe meine theoretischen Kenntnisse in diesem Bereich frühzeitig durch Praktika beim Bayerischen Landessozialgericht, bei der DAK und bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ergänzt.
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