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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist Teil des bürgerlichen Gesetzbuches und regelt die Beziehungen der durch Ehe, Verwandtschaft oder Familie miteinander verbundenen Personen. Dabei werden insbesondere die  rechtlichen Folgen einer Trennung und Ehescheidung erfaßt, als da wären:

  • wechselseitige Unterhaltspflichten

  • Aufteilung des Hausrats

  • Zuweisung der Ehewohnung

  • Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs betreffend gemeinsame Kinder

  • Durchführung der Ehescheidung

  • Aufteilung des Vermögens

Das Familienrecht regelt darüber hinaus auch die Unterhaltspflichten naher Angehöriger - sowohl von Eltern gegenüber ihren bedürftigen Kindern, als auch der Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern.

Auch Verfahren zwischen nichtverheirateten Eltern und Verfahren bei häuslicher Gewalt zählen zum Familienrecht.

Neben den bei diesen Verfahren anstehenden Verhandlungen mit Ehegatten, Eltern, Kindern und Behörenden umfaßt die anwaltliche Vertretung auch die Durchführung von Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht oder die Beratung bei der Erstellung und Beurkundung  von Eheverträgen und notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen.

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