Fachanwältin für Familienrecht
&
Fachanwältin für Sozialrecht
Aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse
in den beiden folgenden Rechtsgebieten wurde mir
von der Rechtsanwaltskammer München (www.rak-muenchen.de)
im Jahr 2005 bzw. 2007 gemäß § 43 c BRAO gestattet, die Titel
Fachanwältin* für Familienrecht**
und
Fachanwältin* für Sozialrecht**
zu führen.
* Der Fachanwaltstitel dient zum Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten auf einem bestimmten Rechtsgebiet und unterliegt den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO)
** nähere Informationen zu den Rechtsgebieten Familienrecht bzw. Sozialrecht finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Link auswählen.