Rechtsanwältin Carolin Ott

Fachanwältin für Familienrecht

&

Fachanwältin für Sozialrecht

Aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Kenntnisse

in den beiden folgenden Rechtsgebieten wurde mir

von der Rechtsanwaltskammer München (www.rak-muenchen.de)

im Jahr 2005 bzw. 2007 gemäß § 43 c BRAO gestattet, die Titel

Fachanwältin* für Familienrecht**

und

Fachanwältin* für Sozialrecht**

zu führen.

* Der Fachanwaltstitel dient zum Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten auf einem bestimmten Rechtsgebiet und unterliegt den Vorschriften der Fachanwaltsordnung (FAO)

** nähere Informationen zu den Rechtsgebieten Familienrecht bzw. Sozialrecht finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Link auswählen.